Als Tagesordnung ist vorgesehen:
- Begrüßung
- Eröffnung der Mitgliederversammlung
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Jahresbericht des Vorstands für das abgelaufene Kalenderjahr
- Finanzbericht des Kassenwarts
- Bericht des Kassenprüfers
- Aussprache über die Berichte
- Entlastung des Vorstands
- Bericht über die Vereinsziele für das laufende Jahr
- Informationen zu den Patenschaften
- Bericht über den Haushaltsplan für 2022
- Aussprache über die Vereinsziele, den Haushaltsplan und die Patenschaften
- Verschiedenes (evtl. eingegangene/r Antrag/Anträge)
- Schlusswort und Verabschiedung
Anträge zu Punkt 15 „Verschiedenes“ sind schriftlich bis spätestens 11.03.2022 (Posteingang) an die Vorsitzenden zu richten.
Damit wir alles im Sinne der Corona-Hygienevorschriften (siehe unten!) vorbereiten können, bitten wir um eine Anmeldung bis spätestens 09.03.2022 per eMail, wer an dieser Mitgliederversammlung teilnehmen möchte.
Wir hoffen auf eine zahlreiche Teilnahme und freuen uns auf diese Mitgliederversammlung!
Hygienevorschriften
- Personen, welche nach aktuell gültiger Verordnung unter verordneter Absonderung stehen oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen, dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen.
- Es wird empfohlen einen Mindestabstand von 1,5 Metern ständig einzuhalten.
- Das Tragen einer FFP2 Maske ist ab 18 Jahren, einer OP- oder FFP2-Maske ab 6 Jahren im gesamten Gebäude zu allen Zeiten erforderlich. Die Masken müssen von den Teilnehmern selbst mitgebracht werden.
- Auf eine Pause wird zur Vermeidung von Personenansammlungen verzichtet.
- Getränke in Flaschen, wenn möglich mit Schraubverschluss, können selbst mitgebracht werden.
- Der Zutritt ist nur Personen nach 2G gestattet* – es muss eine vollständige Grundimmunisierung unabhängig des Zeitpunktes oder eine maximal 3 Monate alte Genesung vorliegen.
- Die Stadt Biberach gewährleistet, dass die erforderlichen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen durchgeführt werden können, insbesondere ausreichende Gelegenheiten zum Waschen der Hände bestehen und ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung stehen. Sie gewährleistet außerdem während des gesamten Veranstaltungsbetriebs eine ausreichende Belüftung der Halle. Am Eingang der Gigelberghalle gibt es eine Beschilderung bezüglich der Standard Hygienemaßnahmen.
* durch die aktuelle Öffnung der Corona-Bestimmungen kann es hier noch Lockerungen geben – wir vermuten, dass bis dahin evtl. die 3G-Regel gilt – wir halten Sie hier auf dem Laufenden, sobald wir von der Hallenverwaltung neue Regelungen erhalten!