Einladung zur Mitgliederversammlung

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung der Ponyfreunde Biberach e.V.

 

Liebe Ponyfreunde,

wir möchten Euch recht herzlich zur Mitgliederversammlung am 07.10.2020 um 19 Uhr in die Gigelberghalle Biberach einladen.

Damit wir alles im Sinne der Corona-Hygienevorschriften vorbereiten können, ist eine Anmeldung bis spätestens 24.09.20 per eMail (an md[at]ponyfreunde-bc.de) erforderlich, um an dieser Mitgliederversammlung teilnehmen zu können.

 

Als Tagesordnung ist vorgesehen:

1.     Begrüßung

2.     Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung

  • Wahl des Versammlungsleiters und des Protokollführers

3.     Bericht über den Werdegang des Vereins

a)    Vorstellung und Grundsätze/Ziele des Vereins

b)    Entscheidung der Schützendirektion, Kauf der Ponys und Umzug der Ponys

c)    Bericht über stattgefundene und geplante Aktivitäten des Vereins
(z.B. Veranstaltungen, Unterricht, Kurse, Zucht)

4.     Kassenbericht und Entlastung des Vorstands

5.     Antrag auf Satzungsänderung – Gründe, Vorschläge und Abstimmung

a)    Erweiterung des Vorstands und des Ausschusses

6.     Wahl/Vergabe der noch offenen Sitze in Vorstand und Ausschuss

7.     Festlegung eines erweiterten Beitrags und der Gebühren von Reitschülern

8.     Verschiedenes

 

Anträge zu Punkt 8 „Verschiedenes“ sind schriftlich bis spätestens 30.09.2020 (Posteingang) an die Vorsitzenden zu richten.
Wir hoffen auf eine zahlreiche Teilnahme und freuen uns auf diese erste Mitgliederversammlung!

Mit freundlichen Grüßen

Marion Deutsch
Vorsitzende Öffentlichkeitsarbeit
Ponyfreunde Biberach e.V.

 

[ Einladung Mitgliederversammlung 2020 als Download ]

 

Bitte beachten: Hygienevorschriften

  • Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person standen, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen, dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen.
  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist stets einzuhalten, auch beim Einlass – ggf. muss vor dem Haus gewartet werden.
  • Das Tragen einer nicht-medizinischen Mund-Nase-Bedeckung ist auf allen Verkehrswegen erforderlich. Nur am Platz darf die Maske abgenommen werden. Die Maske ist von jedem Mitglied selbst mitzubringen – ohne Maske kein Einlass!
  • Auf eine Garderobe wird aus hygienischen Gründen verzichtet. Jacken und Taschen können zu den Plätzen mitgenommen werden.
  • Auf eine Pause wird zur Vermeidung von Personenansammlungen verzichtet.
  • In jeder Toilettenanlage dürfen sich pro Geschlecht maximal zwei Personen aufhalten.
  • Ein Verzehr von Speisen ist nicht gestattet.
  • Getränke in Flaschen, wenn möglich mit Schraubverschluss, können selbst mitgebracht werden.
  • Der Auslass erfolgt zur Vermeidung von Personenansammlungen zusätzlich über die seitlichen Ausgänge.
  • Die Stadt Biberach gewährleistet, dass die erforderlichen Hygiene- und Infektionsschutz­maß­nahmen durchgeführt werden können, insbesondere ausreichende Gelegenheiten zum Waschen der Hände bestehen und ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmal­hand­tücher zur Verfügung stehen. Sie gewährleistet außerdem während des gesamten Veranstaltungsbetriebs eine ausreichende Belüftung der Halle.

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