Einladung zur Mitgliederversammlung

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung der Ponyfreunde Biberach e.V.

 

Liebe Mitglieder der Ponyfreunde Biberach e.V.,

wir möchten Euch recht herzlich zur Mitgliederversammlung am 13.07.2021 um 19 Uhr in die Gigelberghalle Biberach einladen, sofern Corona es bis dahin zulässt. Sollte das nicht möglich sein, werden wir die Mitgliederversammlung voraussichtlich verschieben und nur im äußersten Notfall online stattfinden lassen.

Damit wir alles im Sinne der Corona-Hygienevorschriften (siehe unten!) vorbereiten können, bitten wir um eine Anmeldung bis spätestens 28.06.2021 per eMail, wer an dieser Mitgliederversammlung teilnehmen möchte.

Als Tagesordnung ist vorgesehen:

  1. Begrüßung
  2. Eröffnung der Mitgliederversammlung
  3. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
  4. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  5. Genehmigung der Tagesordnung
  6. Jahresbericht des Vorstands für das abgelaufene Kalenderjahr
  7. Finanzbericht des Kassenwarts
  8. Bericht des Kassenprüfers
  9. Aussprache über die Berichte
  10. Entlastung des Vorstands
  11. Bericht über die Vereinsziele für das laufende Jahr
  12. Aussprache über die Vereinsziele
  13. Verschiedenes (evtl. eingegangene/r Antrag/Anträge)
  14. Schlusswort und Verabschiedung

 

Anträge zu Punkt 13 „Verschiedenes“ sind schriftlich bis spätestens 06.07.2021 (Posteingang) an die Vorsitzenden zu richten.

Wir hoffen auf eine zahlreiche Teilnahme und freuen uns auf diese Mitgliederversammlung!

Mit freundlichen Grüßen

Marion Deutsch

Vorsitzende Öffentlichkeitsarbeit

Ponyfreunde Biberach e.V.

 

Hygienevorschriften

  • Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person standen, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen, dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen.
  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist stets einzuhalten, auch beim Einlass – ggf. muss vor dem Haus gewartet werden.
  • Das Tragen einer medizinischen Maske ist im gesamten Gebäude zu allen Zeiten erforderlich. Als medizinische Masken sind dabei OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2-Masken (DIN EN 149:2001) respektive KN95/N95 zu verstehen. Die Maske ist von jedem Mitglied selbst mitzubringen – ohne Maske kein Einlass!
  • Auf eine Garderobe wird aus hygienischen Gründen verzichtet. Jacken und Taschen können zu den Plätzen mitgenommen werden.
  • Auf eine Pause wird zur Vermeidung von Personenansammlungen verzichtet.
  • Ein Verzehr von Speisen ist nicht gestattet.
  • Getränke in Flaschen, wenn möglich mit Schraubverschluss, können selbst mitgebracht werden.
  • Der Auslass erfolgt zur Vermeidung von Personenansammlungen zusätzlich über die seitlichen Ausgänge.
  • Die Stadt Biberach gewährleistet, dass die erforderlichen Hygiene- und Infektionsschutz­maß­nahmen durchgeführt werden können, insbesondere ausreichende Gelegenheiten zum Waschen der Hände bestehen und ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmal­hand­tücher zur Verfügung stehen. Sie gewährleistet außerdem während des gesamten Veranstaltungsbetriebs eine ausreichende Belüftung der Halle.

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